Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra sucht zum nächstmöglichen Termin Interessenten für die Arbeit in der gemeinsamen Schiedsstelle für die Mitgliedsgemeinden:
Ahlsdorf – Benndorf – Blankenheim – Bornstedt – Helbra – Hergisdorf – Klostermansfeld –Wimmelburg.
Was ist eine Schieds- / Schlichtungsstelle?
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in erster Linie in der Schlichtung von kleinen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Natur. Durch entsprechendes Verhandlungsgeschick der Schiedsperson sollen Konfliktsituationen beseitigt und verhärtete Fronten aufgebrochen werden. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, einen Vergleich in beiderseitigem Einvernehmen zu erreichen. Dabei ist die Fähigkeit und Bereitschaft gefragt, den Beteiligten zuzuhören und auf ihre Probleme einzugehen.
Kurz und bündig: Die Schiedsstelle ….
ist ein Ehrenamt
dient der vorgerichtlichen Streitschlichtung
ist gemäß § 35 SchStG LSA1 Vergleichsbehörde
ist gemäß § 34a SchStG LSA Gütestelle
Die Schiedspersonen handeln unparteiisch und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
In welchen Angelegenheiten werden die Schiedspersonen speziell tätig
zivilrechtliche Angelegenheiten
insbesondere in nachbarrechtlichen Angelegenheiten, z.B.:
● Überwuchs
● Hinüberfalls von Früchten, Laub etc.
● Beeinträchtigung durch Grenzbäume
Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre
Strafrechtliche Angelegenheiten gemäß Strafgesetzbuch (StGB), z.B:
Hausfriedensbruch
Beleidigungen
Verletzung des Briefgeheimnisses
„einfache“ Körperverletzung
Bedrohung
Sachbeschädigung
Die Tätigkeit als Schiedsperson verspricht also eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Arbeit mit Menschen für Menschen!
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
Der/die Bewerber/in muss das Wahlrecht besitzen und in einer der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra seinen/ihren Wohnsitz, bei mehreren Wohnungen seinen/ihren Hauptwohnsitz haben.
Der/die Bewerber/in soll das 25. Lebensjahr vollendet haben,
Der/die Bewerber/in muss nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt der Schiedsperson geeignet sein. Die Schiedsperson sollte also im Wohngebiet bekannt sein, Ansehen genießen und befähigt sein, die Amtsgeschäfte selbständig und ordnungsgemäß wahrzunehmen. Des Weiteren sollte sie in der Lage sein, mit den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen umzugehen.
→ Besondere Fachkenntnisse sind nicht erforderlich.
Schulungen werden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen angeboten. Die Kosten werden von der Verbandsgemeinde getragen.
Wo kann man sich melden, wenn Interesse an einer Tätigkeit als Schiedsperson besteht?
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
An der Hütte 1
06311 Helbra
Ansprechpartnerin: Frau Jekel, Tel. 034772-50206
email: c.jekel@verwaltungsamt-helbra.de