Warum gibt es in Klostermansfeld keine Wahlwerbung an Beleuchtungsmasten? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Warum gibt es in Klostermansfeld keine Wahlwerbung an Beleuchtungsmasten?

Am 23. Februar ist Bundestagswahl und nahezu an jedem Beleuchtungsmast prangt in diesen Tagen Wahlwerbung - oft bis lange nach der eigentlichen Wahl.

In Klostermansfeld ist das anders.

In Klostermansfeld dürfen Wahlplakate nicht mehr an Beleuchtungsmasten angebracht werden.

Bürgermeister Frank Ochsner erklärte die Gründe für diese Entscheidung:

„Immer wieder wurden Plakate im Zuge von Wahlen oder Volksinitiativen beschädigt, beschmiert oder sogar angezündet. Dadurch entstanden nicht unerhebliche Schäden an den Beleuchtungsmasten.“

Zudem kam es häufig vor, dass beim Anbringen der Plakate Leitern an die Masten gelehnt wurden, was Kratzer verursachte. Besonders problematisch war das Hochschieben von Plakaten, wodurch die Beschichtung der Stahlmasten beschädigt wurde. Dies betraf insbesondere die neueren Masten mit Pulverbeschichtung, wie sie in der Chausseestraße verbaut sind.

Um diese Schäden zu vermeiden, hat der Gemeinderat die Satzung über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten geändert. Wahlplakate dürfen nur noch an speziell dafür vorgesehenen Bauzäunen angebracht werden.

Ein weiterer Vorteil dieser Regelung liegt laut Ochsner in der schnelleren Entfernung der Plakate nach der Wahl. In der Vergangenheit dauerte es oft Wochen, bis Parteien ihre Wahlwerbung wieder abnahmen. Durch die zentralen Standorte wird das Ortsbild nun schneller wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt.