Hinweise zur Briefwahl | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Hinweise zur Briefwahl

Wer derzeit seinen Briefkasten öffnet, könnte bereits die Wahlbenachrichtigung für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar in der Hand halten. Die Gemeinden haben mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen, spätestens am 2. Februar müssen alle Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten zugestellt sein.

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den auf den Wahlbenachrichtigungskarten aufgedruckten Wahlräumen statt, in Klostermansfeld im Dorfgemeinschaftshaus. Bringen Sie zur Wahl bitte Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, kann die Ausübung des Wahlrechts auch per Briefwahl erfolgen. Wer sich im Urlaub aufhält, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlamt die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist der Rücktransport der roten Wahlbriefe kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der roten Wahlbriefe tragen die Wählerinnen und Wähler.

Die Briefwahl kann sofort nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss schnellstmöglich unterschrieben dem Wahlamt (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06308 Helbra) übermittelt werden, gern auch durch persönlichen Einwurf in den Briefkasten der Verbandsgemeinde. Wahlscheinanträge werden vom Wahlamt nur bis zum 21. Februar 2025 15:00 Uhr angenommen.

Sollte Ihnen die Briefwahlunterlagen/Wahlschein nicht an den von Ihnen angegebenen Zustellungsort zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Wahlamt (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06308 Helbra) in Verbindung.

Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab Montag, 10. Februar 2025, erfolgen. Das Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge endet am 30. Januar 2025. Direkt im Anschluss beginnt der Druck der Stimmzettel.

Erst dann kann das Wahlamt die Anträge auf Briefwahl bearbeiten und die Unterlagen versenden.

Der ausgefüllte Wahlbrief sollte dem Wahlamt so früh wie möglich vorliegen. Die Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeinde ankommen. Die Wahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlamt (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06308 Helbra) eingeworfen oder abgegeben werden.

Eine Abgabe der roten Wahlbriefe in den Wahllokalen ist nicht möglich!

Da durch verkürzte Fristen für die Bundestagswahl nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für die Briefwahl zur Verfügung steht, empfiehlt sich vorrangig die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal.

(Quelle: https://bundeswahlleiterin.de/)