Kartierungsarbeiten zur Trassenplanung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Kartierungsarbeiten zur Trassenplanung

Ankündigungen von Kartierungsarbeiten zur Trassenplanung gemäß § 44 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Klostermansfeld,

die Vorhabenträgerin Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) sorgt für Betrieb, Instandhaltung, Planung, Ausbau und Sicherheit des Hochspannungsnetzes in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg. MITNETZ STROM hat den gesetzlichen Auftrag das Hochspannungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Trassenverlauf

Die MITNETZ STROM plant zwischen dem Umspannwerk (UW) Klostermansfeld im Süden und der Hochspannungsfreileitung von Frose nach Bernburg im Norden eine Hochspannungsfreileitungsverbindung. Die Einbindung soll östlich von Aschersleben und südlich von Klein Schierstedt erfolgen. Das Vorhaben beinhaltet weiterhin eine Anbindung des UW Ihlewitz im Osten.

Die geplante Hochspannungsfreileitung ersetzt größtenteils vorhandene Leitungsverläufe und dient der Erhöhung der Übertragungskapazität.

Ein Ersatzneubau auf der bereits bestehenden Trasse erfolgt ausgehend vom UW Klostermansfeld in nordöstlicher Richtung westlich an Gerbstedt vorbei bis nordwestlich der Ortslage Ihlewitz. Von Gerbstedt weiterführend Richtung Norden wird die östliche Umgehung der Stadt Belleben zurückgebaut, durch eine westliche Umgehung ersetzt und bis zum Einbindepunkt bei Klein Schierstedt verlängert.

Weitere Informationen zum Projekt 110-kV-Freileitung Klostermansfeld-Aschersleben können Sie der Projektwebsite der Vorhabenträgerin entnehmen:

https://www.mitnetz-strom.de/unternehmen/netzausbau/unsere-projekte/hochspannungsleitung-klostermansfeld---aschersleben

Ihre Betroffenheit

Im Zuge der Planung des Hochspannungsfreileitungsvorhabens Klostermansfeld-Aschersleben ist es erforderlich, Kartierungen von Feldhamstern durchzuführen. Für diese Kartierungen werden die betroffenen Flächen in parallelen Streifen durch Biologen zu Fuß begangen und es werden Baue, Fallröhren, Schlupflöcher und Fraßspuren der Feldhamster gesucht sowie dokumentiert.

Im Zuge der Kartierung werden nachfolgende Flurstücke der Gemeinde Klostermansfeld begangen:

Gemarkung: Klostermansfeld

Flur: 5

Flurstücke: 215; 217; 219; 220; 222; 226; 227

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Voruntersuchungen sowie entsprechende Betretungs-, Fahrt- und Benutzungsrechte an den betroffenen Grundstücken folgen unmittelbar aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), ohne dass es insoweit Mitwirkungshandlungen oder einer Zustimmung des Eigentümers, bzw. des sonstigen Nutzungsberechtigten bedarf.

Bei den Begehungen und Kartierungsarbeiten können in der Regel keine Flurschäden entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher und wald- und landwirtschaftlicher Wege.

Für die Kartierungen wurde die Firma

LASIUS Büro für Ökologie, Landschaftsplanung und Umweltbildung

Merseburger Landstraße 39

06246 Bad Lauchstädt

mit der Ausführung beauftragt.

Die Kartierungen finden im Zeitraum 05.05.-13.06.2025 und nach der Ernte vom 28.07.-29.08.2025 statt.

Wenn Sie Rückfragen zu den Kartierungen haben, steht Ihnen seitens der MITNETZ STROM Herr Mathias Standke unter 0345 216 2963 sowie seitens der Firma Lasius Herr Schönbrodt unter 0179 178 07 24 zur Verfügung.

Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir die Daten, die sich aus den Kartierungen ergeben, ausschließlich zum Zwecke der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen nutzen und an die relevanten Behörden übermitteln.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH

Kabelsketal, den 24. April 2025